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Pronovo EIV 2026 Zusatzförderung Schweiz

Winterstrombonus 2026
CHF 60 / kWp für BIPV-Anlagen

Der Pronovo Winterstrombonus belohnt Solaranlagen, die besonders viel Strom im Winter produzieren. Wer qualifiziert sich, wie hoch ist der Beitrag und wie beantragen Sie ihn?

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Was ist der Winterstrombonus?

Der Winterstrombonus ist ein Zusatzbeitrag innerhalb der Pronovo Einmalvergütung (EIV). Er wurde eingeführt, um Solaranlagen zu fördern, die gezielt für die Winterstromproduktion optimiert sind — ein wichtiger Faktor für die Versorgungssicherheit der Schweiz.

In der Schweiz wird rund 60 % des Solarstroms im Sommer erzeugt. Der Winterstrombonus setzt einen finanziellen Anreiz, Anlagen stärker nach Süden auszurichten, steiler zu neigen oder gebäudeintegriert (BIPV) auszuführen — alle Massnahmen, die die Winterproduktion erhöhen.

Der Bonus beträgt CHF 60 pro kWp und wird zusätzlich zum regulären KLEIV-Leistungsbeitrag (CHF 360–400/kWp) ausbezahlt. Voraussetzung ist ein gültiges BIPV-Winterstromzertifikat.

Pronovo Tarife 2026 mit Winterstrombonus

Gültig ab 1. April 2025 (Tarife werden jährlich per 1. April angepasst).

KLEIV — Einmalvergütung mit Winterstrombonus (≤ 100 kWp)
Position Tarif 2026 Voraussetzung
Grundbeitrag CHF 700 Pro Anlage
Leistungsbeitrag (angebaut) CHF 360 / kWp Standard
Leistungsbeitrag (integriert BIPV) CHF 400 / kWp BIPV-Nachweis
Winterstrombonus CHF 60 / kWp BIPV + Winterstromzertifikat
Steillagenzuschlag ≥ 75° CHF 200 / kWp Zusätzlich möglich (angebaut)

Quelle: Pronovo AG — Tarifrechner

Beispielrechnung: 10 kWp BIPV-Anlage mit Winterstrombonus
Förderkomponente Betrag
Grundbeitrag CHF 700
Leistungsbeitrag BIPV (10 kWp × CHF 400) CHF 4'000
Winterstrombonus (10 kWp × CHF 60) CHF 600
Total Einmalvergütung CHF 5'300

Beispielrechnung ohne kantonale Zusatzförderung. Effektive Auszahlung nach Pronovo-Prüfung.

Wer qualifiziert sich?

Qualifiziert ✓

  • Gebäudeintegrierte PV-Anlage (BIPV) — als Dachdeckung, Fassade oder Balkonbrüstung
  • Gültiges BIPV-Winterstromzertifikat (ausgestellt durch zertifizierte Prüfstelle)
  • Anlagenleistung bis 100 kWp (KLEIV-Bereich)
  • Inbetriebnahme nach dem 1. April 2025

Nicht qualifiziert ✗

  • Aufgeständerte (angebaute) Dachanlagen ohne BIPV-Nachweis
  • Anlagen > 100 kWp (GREIV — kein Winterstrombonus vorgesehen)
  • Freiflächenanlagen
  • Anlagen ohne Erstregistrierung im Pronovo-Portal

Kantonale Winterstromförderung 2026

Zusätzlich zur Pronovo EIV bieten folgende Kantone eigene Winterstrom-Förderprogramme an:

Kantone mit Winterstrombonus (Stand April 2026)
Kanton Förderung Details
Appenzell Ausserrhoden (AR) +50 % auf EIV Kantonaler Aufschlag auf die gesamte Pronovo EIV
Glarus (GL) Winterstrombonus Kantonal definiertes Programm, Beantragung via Kanton GL
Obwalden (OW) Winterstrombonus Fokus auf Winterstromproduktion, Details beim Kanton OW
Uri (UR) Winterstrombonus Ergänzt Pronovo EIV, Details beim Kanton UR

Stand: April 2026. Kantonsförderungen können sich jährlich ändern. Bitte direkt beim kantonalen Energiefachamt anfragen. energiefranken.ch

Häufige Fragen zum Winterstrombonus

Was ist der Winterstrombonus?

Der Winterstrombonus ist ein Zusatzbeitrag von CHF 60/kWp innerhalb der Pronovo Einmalvergütung (KLEIV). Er wird für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen (BIPV) mit offiziell anerkanntem Winterstromzertifikat gewährt. Ziel ist die Förderung von Solaranlagen mit erhöhter Winterstromproduktion.

Wie hoch ist der Winterstrombonus 2026?

Der Pronovo Winterstrombonus beträgt 2026 CHF 60 pro kWp installierter Leistung. Bei einer 10-kWp-Anlage ergibt das CHF 600 zusätzlich zur regulären KLEIV. Hinzu kommen je nach Kanton weitere Boni (AR, GL, OW, UR).

Wer hat Anspruch auf den Winterstrombonus?

Anspruch haben Betreiber von gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen (BIPV) bis 100 kWp, die ein gültiges Winterstromzertifikat vorweisen können. Die Anlage muss in die Gebäudehülle integriert (nicht nur aufgeständert) und für erhöhte Winterproduktion optimiert sein.

Wie beantrage ich den Winterstrombonus?

Der Antrag erfolgt zusammen mit der KLEIV-Einmalvergütung über das Pronovo Online-Portal. Sie benötigen das BIPV-Winterstromzertifikat, die Anlagendokumentation und den Inbetriebnahmenachweis. Eine erste Kostenschätzung erhalten Sie kostenlos über unseren Förderrechner.

Welche Kantone zahlen einen Winterstrombonus zusätzlich zu Pronovo?

Kantone mit eigenen Winterstrom-Förderprogrammen (Stand April 2026): Appenzell Ausserrhoden (AR, +50 % auf EIV), Glarus (GL), Obwalden (OW) und Uri (UR). Die meisten anderen Kantone haben direkte PV-Barförderungen eingestellt; in allen Kantonen gilt jedoch der steuerliche Investitionsabzug.

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Geprüft von Solar Advisor Redaktion ·