Solar AdvisorKanton St. Gallen

Solarförderung im Kanton St. Gallen 2026

Aktuelle Subventionen, kantonale Förderbeiträge und Steuerabzüge für Photovoltaikanlagen im Kanton St. Gallen.

Fördermittel Übersicht

Bundesförderung (Pronovo)

Einmalvergütung (EIV) für alle Anlagen in der Schweiz.

Bis 30% der Investitionskosten

Kantonale Förderung St. Gallen

Nur Bundesförderung. Steuerliche Abzüge möglich.

Steuerabzug im Kanton St. Gallen

Investitionskosten sind im Kanton St. Gallen als Liegenschaftsunterhalt zu 100% steuerlich abzugsfähig.

Verteilbar auf bis zu 3 Steuerjahre

Wichtige Infos

Lohnt sich Solar in St. Gallen?

Ja. Dank der Kombination aus Einmalvergütung, Stromkosteneinsparung und Steuerabzug amortisiert sich eine Anlage im Kanton St. Gallen typischerweise in 8–12 Jahren. Der erzeugte Strom deckt bei einer 10 kWp Anlage rund 60–80% des Jahresbedarfs eines Einfamilienhauses.

Quellen & Links

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Beispielrechnung: 10 kWp Solaranlage in St. Gallen

Bei einer typischen Photovoltaikanlage mit 10 kWp Leistung auf einem Einfamilienhaus im Kanton St. Gallen ergibt sich folgende Förderübersicht für 2026:

FörderquelleBetrag (CHF)Basis
Pronovo Einmalvergütung (EIV)3’40010 kWp × CHF 340/kWp
Kantonale Förderung St. GallenNur Bundesförderung
Steuerersparnis (Liegenschaftsunterhalt)7’000Ca. 28% von CHF 25'000 Investition
Gesamtförderung (geschätzt)10’40042% der Investition

* Berechnungsgrundlage: 10 kWp aufgebaute Anlage, Pronovo-Tarife April 2025. Steuerersparnis variiert je nach persönlichem Steuersatz. Die tatsächlichen Beträge können abweichen – nutzen Sie unseren Rechner für eine genaue Kalkulation.

Antragstellung: Pronovo EIV im Kanton St. Gallen

Die Einmalvergütung (EIV) von Pronovo gilt schweizweit – auch im Kanton St. Gallen. Der Antrag läuft über das nationale Pronovo-Portal und ist unabhängig von allfälligen kantonalen Förderungen zu stellen.

  1. 1

    Offerte einholen & Anlage planen

    Mindestens zwei Offerten von zertifizierten Solarinstallateuren in St. Gallen einholen. Die Anlage muss den technischen Anforderungen von Pronovo entsprechen (Netzeinspeisung, Zählerschnittstelle).

  2. 2

    Anmeldung bei Pronovo

    Vor der Installation im Pronovo-Portal anmelden. Für Anlagen ab 100 kWp: Voranmeldung erforderlich. Für kleinere Anlagen (KLEIV): Anmeldung nach Inbetriebnahme möglich.

  3. 3

    Installation & Inbetriebnahme

    Anlage durch qualifizierten Installateur in St. Gallen montieren lassen. Netzanschluss und Abnahme durch das lokale Elektrizitätswerk (EW) des Kantons St. Gallen.

  4. 4

    Antrag einreichen & Auszahlung

    Nach Inbetriebnahme Unterlagen bei Pronovo einreichen (Inbetriebnahmeprotokoll, Netzanschlussvertrag, Fotos). Auszahlung in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen nach Prüfung.

Häufige Fragen zur Solarförderung im Kanton St. Gallen

Wie hoch ist die Solarförderung im Kanton St. Gallen 2026?
Im Kanton St. Gallen profitieren Sie von der Pronovo Einmalvergütung (EIV) des Bundes. Nur Bundesförderung. Steuerliche Abzüge möglich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung in St. Gallen?
Die Anlage muss an das Netz des örtlichen Elektrizitätswerks im Kanton St. Gallen angeschlossen sein und den technischen Richtlinien von Pronovo entsprechen. Für die Einmalvergütung gilt eine Mindestleistung von 2 kWp.
Kann ich die Solaranlage in St. Gallen steuerlich abziehen?
Ja. Im Kanton St. Gallen gelten Investitionen in Photovoltaikanlagen als Liegenschaftsunterhalt und sind zu 100% vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Die Kosten können auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerjahre aufgeteilt werden, was den steuerlichen Effekt optimiert.
Wie lange dauert die Amortisation einer Solaranlage in St. Gallen?
Bei einer 10 kWp Anlage im Kanton St. Gallen – mit Investitionskosten von rund CHF 25'000 – beträgt die Amortisationsdauer typischerweise 8 bis 12 Jahre. Durch die Pronovo-Förderung und den Steuerabzug wird die Rückzahlungsdauer deutlich verkürzt.
Brauche ich eine Baubewilligung für eine Solaranlage in St. Gallen?
Dachintegrierte und aufgeständerte Solaranlagen sind im Kanton St. Gallen in der Regel baubewilligungsfrei, sofern sie das Gebäude optisch nicht wesentlich verändern und keine Schutzzone betreffen. Fassadenanlagen und Anlagen in Schutzzonen erfordern häufig eine Bewilligung. Klären Sie dies mit Ihrer Gemeinde im Kanton St. Gallen.